Adresse

Fachbereich Jugend und Sport im Landratsamt Starnberg
Landkreis Starnberg
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Strandbadstraße 2
82319
Starnberg
Starnberg
08151 / 148-273
08151 / 148-535
Einzugsgebiet nur Landkreis Starnberg Eingliederungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe für "seelisch behinderte Kinder" im Schulalter (6-ca.20). Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft daher beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. (§ 35a SGB VIII= Kinder und Jugendhilfegesetz). Es geht um die eventuelle Kostenübernahme von ambulanten, teilstationären oder sogar stationären Maßnahmen. Wir bieten ausführliche Beratung, wenn die obigen Voraussetzungen vorliegen, Kostenübernahme für Eingliederungshilfe, Weitervermittlung von Hilfen. Wir arbeiten eng mit der Erziehungsberatungsstelle zusammen (Geschwisterkinder,Familienberatung), sowie mit der offenen Behindertenarbeit. Für die Frühförderung von "seelisch behinderten Kindern" (Kinder vor dem Schulbesuch), körperlich und geistig behinderter Kinder ist das Sozialamt zuständig.
Behörde, Beratung
Jugendamt, Eingliederungshilfe, seelisch behinderte Kinder, Jugendhilfe
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